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Anmeldung zum Fachtag für Input- und Outputmanagement

19. November 2025 bei der Schwäbisch Hall Facility Management GmbH

Jetzt schnell sein: Anmelden und eines von zwei Produktionspaketen im Wert von 1.000 € für einen Druck- und Versandauftrag Ihres Unternehmens gewinnen!

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Rechtlicher Hinweis

Vielen Dank für Ihre Anmeldung. Wir freuen uns auf ihr Kommen!

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Reise- und Übernachtungskosten sind selbst zu tragen.

Teilnahmebedingungen Gewinnspiel "Output meets Input"

der Schwäbisch Hall Facility Management GmbH (SHFM)

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingung für die Teilnahme am Gewinnspiel  "Output meets Input" auf der Print-Einladung zum Fachtag am 19.11.2025 der Schwäbisch Hall Facility Management GmbH. Eine Teilnahme ist nur zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich.

I. Gewinnspielveranstalter

Das Gewinnspiel wird von der Schwäbisch Hall Facility Management GmbH, Crailsheimer Str. 52, 74523 Schwäbisch Hall, veranstaltet.

II. Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und über 18 Jahre alt sind.

(2) Mitarbeitende der Schwäbisch Hall Facility Management GmbH sind von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen.

(3) Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. 

III. Teilnahme und Teilnahmezeitraum

(1) Am Gewinnspiel nehmen die ersten 40 Personen teil, die im Zeitraum des Gewinnspiels sich über das oben dargestellte Formular zum Fachtag "Output meets Input" ausfüllen sowie absenden und sich damit zur Veranstaltung anmelden.

(2) Das Gewinnspiel startet am 26.09.2025. Teilnahmeschluss ist der 30.10.2025 um 23:59 Uhr. Im Anschluss werden unter den Teilnehmern zwei Gewinner per Zufallsprinzip ermittelt. Der jeweilige Gewinn steht ausschließlich dem Unternehmen zu, für das der jeweilige Teilnehmende arbeitet, der als gewinnende Person ermittelt worden sind. 

IV. Gewinn, Gewinnermittlung und -benachrichtigung:

(1) Der Gewinn ist jeweils ein Produktionspaket eines Druck- und Versandauftrages für ihr arbeitgebendes Unternehmen inklusive Aufbereitung, Druck und Versand, exklusive Portokosten. Ein Umtausch ist ausgeschlossen. Der Gewinn kann nicht auf Dritte übertragen werden.

(2) Die Benachrichtigung über den Gewinn erfolgt im Anschluss telefonisch und per Mail durch die Schwäbisch Hall Facility Management GmbH.  

V. Haftungsausschluss

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf). Wurde eine wesentliche Vertragspflicht einfach fahrlässig verletzt, ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Veranstalter einen etwaigen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen hat. Gleiches gilt für etwaige Ansprüche des Nutzers nach dem Produkthaftungsgesetz.

VI. Vorzeitige Beendigung/Abbruch

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten (z.B. technische Probleme außerhalb der Kontrolle und Einflussnahme des Veranstalters).

VII. Datenschutz

(1) Wir verarbeiten die erhobenen personenbezogenen Daten zur Durch­führung des Gewinnspiels bzw. zur Übermittlung der Gewinnsumme und um Teilnehmer im Falle eines Gewinns zu benachrichtigen.

(2) Die Datenschutzhinweise zum Gewinnspiel können unten eingesehen werden.

VIII. Gewinnspielausschluss

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behalten wir uns das Recht vor, Teilnehmende vom Gewinnspiel auszuschließen. Dies gilt auch, wenn sich Teilnehmende rechtswidrig verhalten. Dies gilt insbesondere bei beleidigenden, diskriminierenden Inhalten oder Verstößen gegen die guten Sitten sowie Manipulationsversuchen.

VI. Sonstiges

(1)  Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2)  Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel ganz oder teilweise, ohne vorherige Benachrichtigung zu ändern, einzustellen oder auszusetzen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten (z.B. technische Probleme außerhalb der Kontrolle und Einflussnahme des Veranstalters).

(3)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nicht. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke dieser Teilnahmebedingungen.

 

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren Sie diese Teilnahmebedingungen. Viel Erfolg!

Datenschutzhinweise des Gewinnspiels "Output meets Input"

Folgend informieren wir Sie über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen der Artikel 13, 14 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zustehenden Ansprüche und Rechte.

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich - an wen kann ich mich wenden? 

Verantwortliche Stelle:

Schwäbisch Hall Facility Management GmbH
Crailsheimer Str. 52
74517 Schwäbisch Hall
Tel: +49 791 46-4768
E-Mail-Adresse: shf-vertrieb@shfm.de

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter:

Bausparkasse Schwäbisch Hall AG,
Team Datenschutz, Crailsheimer Straße 52
74517 Schwäbisch Hall
Tel: +49 791 46-4812
oder per Mail an: Datenschutzbeauftragter-SHG@schwaebisch-hall.de

2. Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden (Adresse, Unternehmen) um festzustellen, ob Sie gewinnberechtigt sind.

3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Die Datenverarbeitung dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Gewinnspiels. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung dieses Schuldverhältnisses ist somit Art. 6 Abs. 1 lit. b) der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

4. Wer bekommt meine Daten?

Innerhalb der Schwäbisch Hall Facility Management GmbH erhalten diejenigen Stellen ihre Daten, die diese zur Abwicklung des Gewinnspiels und für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten brauchen.

5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Ihre Daten werden für die Anmeldung und Durchführung des Fachtages sowie für die Organisation und Abwicklung des Gewinnspiels gespeichert. Nach Abschluss des Gewinnspieles sowie des Fachtages werden Ihre Daten gelöscht, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen erfordern eine längere Speicherung. In diesem Fall werden die Daten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht.

6. Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Es finden keine Übermittlungen von personenbezogenen Daten in Länder außerhalb des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder an eine internationale Organisation statt.

7. Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i.V.m. § 19 BDSG).

8.      Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Die Teilnahme am Gewinnspiel und die Übermittlung der benötigten Daten (s.o.) für die Gewinnübermittlung ist freiwillig.

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