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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SHFM für Verbraucher*innen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwäbisch Hall Facility Management GmbH 

im Rechtsverhältnis gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB)

§ 1 Geltung

Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Schwäbisch Hall Facility Management GmbH – Gebäude und mehr – (nachfolgend „SHF“) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die SHF mit ihren Auftraggebern über angebotene Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten nur, wenn der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote der SHF sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Bestellungen des Auftraggebers gelten als verbindliches Vertragsangebot, welches SHF innerhalb von 14 Tagen annehmen kann.

(2) Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen ist der schriftlich geschlossene Vertrag einschließlich dieser AGB. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch die Übermittlung per E-Mail oder Telefax.

(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mitarbeiter der SHF sind – mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen – nicht berechtigt, mündliche Abweichungen zu vereinbaren.

(4) Technische Angaben, Zeichnungen und Abbildungen sind unverbindliche Beschreibungen. Handelsübliche Abweichungen sowie technische Änderungen bleiben vorbehalten.

(5) An Angeboten, Zeichnungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen behält sich SHF sämtliche Eigentums‑ und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe oder Nutzung ist ohne ausdrückliche Zustimmung unzulässig.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Leistungsumfang. In den Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Liefer‑ und Versandkosten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB berechnet.

(3) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder Zahlungen zurückbehalten.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.

(2) Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(3) Bei Lieferverzug kann der Verbraucher SHF nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist schriftlich zur Leistung auffordern und anschließend vom Vertrag zurücktreten.

(4) Lieferfristen verlängern sich, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

(5) SHF haftet nicht für Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse. In diesen Fällen ist SHF zum Rücktritt berechtigt.

(6) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

(7) Schadensersatzansprüche bei Lieferverzug richten sich nach § 8.

(8) SHF ist berechtigt, Nachunternehmer einzusetzen.

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Gefahrübergang und Abnahme

(1) Erfüllungsort ist der Sitz der SHF, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Versandart und Verpackung erfolgen nach pflichtgemäßem Ermessen der SHF.

(3) Bei Versendungskauf geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Kunden über.

(4) Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.

§ 6 Gewährleistung, Sachmängel und Haftung

(1) Dem Auftraggeber stehen bei Mängeln die gesetzlichen Rechte zu.

(2) Schadensersatzansprüche wegen offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn diese nicht innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden.

(3) Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, garantierten Eigenschaften oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 7 Schutzrechte

SHF gewährleistet, dass die gelieferten Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Im Falle von Rechtsverletzungen gilt § 8 entsprechend.

§ 8 Haftungsbeschränkung

(1) Die Haftung der SHF ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns beschränkt.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SHF nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 9 Stornierung von Veranstaltungen

(1) Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Veranstaltungen.

(2) Bei Stornierung kann SHF eine angemessene Entschädigung verlangen.

(3) Es gelten die im Vertrag festgelegten Stornopauschalen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der SHF.

(2) Bei Pfändungen oder Zugriffen Dritter ist SHF unverzüglich zu informieren.

(3) Bei Zahlungsverzug ist SHF zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.

(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.


Stand: Mai 2025

Rechtliche Hinweise

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„Inhalte und Struktur sind urheberrechtlich geschützt.“

Die Schwäbisch Hall Facility Management GmbH – Gebäude und mehr – prüft und aktualisiert die Informationen auf ihren Webseiten regelmäßig. Die Daten und Informationen können sich trotz aller Sorgfalt inzwischen verändert haben. Eine Garantie oder Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen auf den Webseiten kann daher nicht übernommen werden. Dies gilt auch für Websites, auf die mittels eines Hyperlinks verwiesen wird. Die Schwäbisch Hall Facility Management ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Websites, die durch solch eine Verlinkung erreicht werden können. Inhalte und Struktur des Schwäbisch Hall-Internet-Angebotes sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Daten und Informationen - insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen, Bildmaterial und interaktiven Modulen bedarf der vorherigen Zustimmung der  Schwäbisch Hall Facility Management GmbH.

Hinweisgebersystem der Schwäbisch Hall-Gruppe

Die Schwäbisch Hall-Gruppe hat zur Prävention gegen Wirtschaftskriminalität sowie zum Schutz der Reputation und der Vermögenswerte ein Hinweisgebersystem zur Übermittlung möglicher Verdachtsfälle von Wirtschaftskriminalität eingerichtet. Sie haben die Möglichkeit, solche Hinweise über ein E-Mailportal oder über ein Telefonportal anonym zu melden.

Zum Hinweisgebersystem

Beschwerdeverfahren gemäß LkSG

Neue Anpassungen zum Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem dient gleichermaßen als Beschwerdeverfahren im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Es steht allen potentiell Beteiligten offen, auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschen-rechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln des Unternehmens, verbundene Unternehmen, unmittelbare Zulieferer und mittelbare Zulieferer entstanden sind.

Das Verfahren einer Meldung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz läuft folgendermaßen ab:

Die Meldung wird entweder über das Hinweisgebersystem whistleblow.org oder per Telefon entgegengenommen. Geht die Meldung per Telefon ein, wird der Hinweisgeber gefragt, ob ein Protokoll oder ein Vermerk des Gesprächs angefertigt werden darf.

Zu Beginn des Verfahrens wird geprüft, ob die Beschwerde beziehungsweise das Thema des eingegangenen Hinweises unter den Anwendungsbereich des Beschwerdeverfahrens fällt. Im Falle einer Ablehnung wird eine kurze Begründung an die hinweisgebende Person erfolgen.

Dem Hinweisgeber wird eine Eingangsbestätigung zu seiner Meldung innerhalb von sieben Tagen zugestellt. Möchte der Hinweisgeber ein persönliches Treffen mit der zuständigen Person, wird ein solches Treffen innerhalb einer angemessenen Zeit anberaumt.

Die Meldung des Hinweisgebers wird dokumentiert. Sollte die Meldung per Mail eingehen, liegt bereits eine schriftliche Form der Meldung vor. Es muss keine weitere Dokumentation der Meldung stattfinden. Sollte die Meldung per Telefon eingehen, wird eine schriftliche Zusammenfassung des Inhaltes der Meldung in Form eines Vermerks oder eines Protokolls angefertigt. Die Dokumentation der Meldung ist dauerhaft abrufbar und wird unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebots verwahrt und behandelt. Wenn ein Protokoll angefertigt werden sollte, wird dem Hinweisgeber die Möglichkeit gegeben, das Protokoll zu überprüfen,  gegebenenfalls zu korrigieren und zu unterschreiben.

Die Meldestelle hält während ihrer „Ermittlungszeit“ Kontakt zum Hinweisgeber, um den Sachverhalt zu erörtern. Wenn es nötig ist, kann die Meldestelle zudem weitere Male auf den Hinweisgeber zugehen und weitere Informationen einholen.

Nach dem Eingang der Meldung werden Folgemaßnahmen (insbesondere Einleitung interner Untersuchungen, Weitergabe an eine andere zuständige Stelle, Abgabe des Verfahrens an eine zuständige Behörde, Abhilfemaßnahmen, einvernehmlicher Beilegungsmechanismus) ergriffen.

Da es sich bei Hinweisen um besonders schützenswerte Informationen handelt, dürfen nur die im Vorfeld bestimmten Personen die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung des Hinweisgebers betreuen. Die Identitäten der hinweisgebenden Person als auch der Personen, die Gegenstand der Meldung sind, und diejenigen, die sonst noch in der Meldung genannt werden, werden geschützt.

Die interne Meldestelle lässt dem Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten nach Bestätigung der Meldung eine Rückmeldung zukommen, in der die geplanten und/oder bereits ergriffenen Folgemaßnahmen mitgeteilt werden. Diese Rückmeldung erfolgt nur dann, wenn dadurch Nachforschungen oder andere Ermittlungen nicht gestört werden und die Rechte der in der Meldung genannten Personen nicht beeinträchtigt werden.

Die Dokumentation wird nach Abschluss des Verfahrens entsprechend der gesetzlichen Regelungen gelöscht.

Wirksamer Schutz vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund einer Beschwerde wird durch die Meldestelle gewährleistet. Diese verpflichtet sich, Vergeltungsmaßnahmen aufgrund von Beschwerden oder Hinweisen nicht zu tolerieren und wird konkrete Maßnahmen ergreifen, mit denen Mitarbeitende oder Zulieferer rechnen müssen, wenn hinweisgebende Personen Repressalien ausgesetzt werden.

Kontaktdaten Bereich Recht- und Compliance

Ansprechpartner: Dr. Dirk Otterbach
Telefonnummer: +49 791 46 5322
E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Postadresse:      
Persönlich/Vertraulich
Herrn Dr. Dirk Otterbach
Bereich Recht- und Compliance
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Crailsheimer Straße 52
74523 Schwäbisch Hall  

Kontaktdaten Bereich Interne Revision

Ansprechpartner: Michael Seifert
Telefonnummer: +49 791 46 4535
E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Postadresse:       
Persönlich/Vertraulich
Herrn Michael Seifert
Bereich Interne Revision
Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
Crailsheimer Straße 52
74523 Schwäbisch Hall 

Impressum

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Schwäbisch Hall Facility Management GmbH
– Gebäude und mehr –
Crailsheimer Straße 52
74523 Schwäbisch Hall

vertreten durch die Geschäftsführer:
Thorsten Papsdorf
Uwe Rapp

Aufsichtsratsvorsitzende: 
Katharina Thomas

Handelsregister: HRB 57 1534
Registergericht:
Amtsgericht Stuttgart 

Kontakt:
Tel.: +49 791 464710
Fax: +49 791 464477
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE218410916

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 18 Abs. 2 MStV:
Raphael Bartz (Anschrift wie oben)

Gewerberechtliche Erlaubnisse 

Bewachungsgewerbe 
Erlaubnis nach §34a GewO erteilt durch: Stadt Schwäbisch Hall, Gymnasiumstraße 2, 74523 Schwäbisch Hall  
Aufsichtsbehörde: Stadt Schwäbisch Hall, Gymnasiumstraße 2, 74523 Schwäbisch Hall

Wohnimmobilienverwaltung 
Erlaubnis gem. § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr.4 GewO erteilt durch: Landratsamt Schwäbisch Hall, Blendstatt 7, 74523 Schwäbisch Hall  
Aufsichtsbehörde: IHK Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Str. 20, 74074 Heilbronn,
www.ihk-gewerbeportal.de

Berufshaftpflichtversicherung: Zurich Insurance Europe AG NfD, 50427 Köln
Der Versicherungsschutz umfasst Dienstleistungen im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG)

Die Schwäbisch Hall Facility Management GmbH ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.